Bernd S. Pinzer
Leicht lesbare Gesetze? Fehlanzeige!

Der Rechtsstaat - oft zitiert und gerade in jüngster Vergangenheit wiederholt in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt - ist ein unverhandelbarer Baustein liberaler Demokratien.
Gesetze wiederum sind gewissermaßen die Spielregeln des Rechtsstaates und legen Rechte, aber auch Pflichten fest, an die sich natürliche und juristische Personen zu halten haben.
Wir würden ja, wenn wir könnten...
Im Normalfall sind Bürgerinnen und Bürger durchaus willig, diese Rechte und Pflichten einerseits zu nutzen und andererseits zu erfüllen. Um dabei Erfolg zu haben, ist es aber unabdingbar die Spielregeln - also die Gesetze - zu finden, lesen zu können und in ihren wesentlichen Bestandteilen zu verstehen, um die Auswirkungen des Gesetzestextes auf den individuellen Anlassfall und damit auf das eigene Leben beurteilen zu können. Gerade im letzten Schritt liegt vielfach der sprichwörtliche Hund begraben.
Das führt dazu, dass selbst bei sehr alltäglichen Fragestellungen die Hilfe eines/einer Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin in Anspruch genommen werden muss (vgl. Muhr 2013), was wiederum das Bild des/der mündigen Bürgers/Bürgerin im Kern konterkariert.
Wer nichts weiß, muss alles glauben...
"Wer nichts weiß, muss alles glauben" - dieser, Marie von Ebner-Eschenbach zugeschriebene, Ausspruch trifft hier vollumfänglich zu. Wer aber dazu beiträgt, dass Regelungsinhalte nur erschwert und/oder gepaart mit erheblichem finanziellen Aufwand verstanden werden können, nimmt in Kauf, dass sich Normunterworfene der potentiellen Willkür der Mächtigen ausgesetzt sehen und eben nicht - wie in liberalen Demokratien als Grundprinzip postuliert - für sich und andere auf Basis des freien Willens und der umfassenden Information freie und gute Entscheidungen treffen können.
Baurecht? Geh bitte!
Niederösterreich ist - und darauf sind wir durchaus stolz - ein Land der "Häuselbauer_innen". Viele unserer Landsleute werden im Laufe ihres Lebens demnach mit der Niederösterreichischen Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014) und damit zusammenhängenden Gesetzen konfrontiert.
...und wieder einmal lässt Politik Wissenschaft außer acht
Im Laufe des vergangenen halben Jahrhunderts gab es in Österreich lediglich zwei Projekte, die zu leichterer Lesbarkeit von Gesetzen führen sollten (ebenda 2013). Eines davon beschäftigte sich mit Niederösterreich und hier im Speziellen mit niederösterreichischen Baunormen (vgl. Pfeiffer/Strouhal/ Wodak 1987).
A.o. Univ. Prof Dr. Muhr schreibt dazu: "(...) die Empfehlungen, die in diesem Projekt erarbeitet wurden, hatten jedoch keinen umfassenden Effekt auf die Gesetzgebung des Bundeslandes und darüber hinaus" (Muhr 2013).
Mit welchem Ergebnis und in welchem Umfang dieses Projekt "keinen umfassenden Effekt auf die Gesetzgebung" in unserem Bundesland hatte, lässt sich beispielsweise durch das Studium des § 39 NÖ BO 2014 leicht selbst feststellen (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LNO40055980/LNO40055980.pdf)!
Literatur:
Muhr, Rudolf (2013): Strategien der Reformulierung von Rechtstexten und ihr Einsatz in der Ausbildung von Übersetzern und Dolmetschern in 200 Jahre Breslauer Germanistik, Internationaler Jubiläumskongress Sprachwissenschaften.