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  • AutorenbildBernd S. Pinzer

(Bildungs-)Föderalismus? Häh?

Artikel 2.

(1) Österreich ist ein Bundesstaat.

(2) Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Ländern: Burgenland, Kärnten,

Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien.

(3) Änderungen im Bestand der Länder oder eine Einschränkung der in diesem Absatz und in Art. 3 vorgesehenen Mitwirkung der Länder bedürfen auch verfassungsgesetzlicher Regelungen der Länder.


So steht es in der österreichischen Verfassung zu lesen. Was für die meisten der Leserinnen wohl eine „ja eh - Information“ sein dürfte, ist, bei genauerer Betrachtung, Ausgangspunkt zahlreicher Querelen, die beim besten Willen nicht im Sinne des Erfinders (Anm.: Hans Kelsen, Vater unserer Verfassung) sein dürften.

Denn was hier seinen Anfang nimmt führt - fortgesetzt in den Artikeln 10 bis 16 der Bundesverfassung - zu Auswüchsen, die im internationalen Kontext zu mitleidigem Kopfschütteln führen und im nationalen Kontext viele zukunftsgerichtete Projekte im Keim ersticken und Innovation und Revolution - gerade auch im Bildungswesen - nahezu verunmöglichen.

Was meine ich damit?

Was ich damit meine ist die leidige Kompetenzverteilung zwischen Bund (also der Bundesregierung) und den Ländern (also den Landesregierungen). Den Überblick, wer nun für welche Themenbereiche Gesetze erlassen darf, wem die Grundsatzkompetenz zukommt und wer für die Ausführungsgesetzgebung zuständig ist - das wage ich aus meiner beruflichen Erfahrung heraus zu behaupten - haben nicht einmal jene vollumfänglich geschnallt, die als gewählte Volksvertreter_inndie politischen Entscheidungen treffen.

Warum finde ich das erwähnenswert?

Kennt Ihr den Begriff der „Landeskaiserinnen“?

Dieser Begriff ist unmittelbar in Verbindung mit dem Föderalismusbegriff zu sehen. Zwar sitzt die Vertretung des obersten Souveräns im Nationalrat in Wien, entspannt in der Etappe lauern aber die Landeskaiserinnen, die allzuoft nach der Maxime "des schau ma uns an" handeln, wenn es darum geht konkrete Umsetzungen der Bundesregierung in den Ländern zu betreiben.

Besondere Schmankerl "die 15a Vereinbarungen"

Mit einiger Regelmäßigkeit "verhandeln" die Länder mit dem Bund Kompetenzen, die die verschiedensten Lebensbereiche der Menschen betreffen - und natürlich die dazugehörende Finanzierung. Gerade da geht es dann ab - verdeutlichen möchte ich das am Beispiel des Bildungswesens in Niederösterreich - damit der geneigten Leserin klar wird, warum Innovation und Weiterentwicklung unserer Bildungseinrichtungen, Kindergärten selbstverständlich eingeschlossen, in Österreich eher von parteiideologischen Grabenkämpfen, denn von moderner bildungswissenschaftlicher Expertise geprägt ist.


Hierzu ein kleines Quiz:

1) Die Pflichtschulen gehören...

a) den Ländern?

b) dem Bund?

c) den Gemeinden?

2) Die Allgemeinbildenden höheren Schulen gehören...

a) den Ländern?

b) dem Bund?

c) den Gemeinden?

3) Die Schulgebäude in Niederösterreich gehören...

a) den Ländern?

b) dem Bund?

c) den Gemeinden?

d) wenn es sich um Allgemeinbildende höhere Schulen handelt dem Bund?

e) wenn es sich um Pflichtschulen handelt dem Land?

f) in beiden Fällen den Gemeinden?

g) nur Pflichtschulen gehören den Gemeinden?

h) nur Allgemeinbildende höhere Schulen gehören den Gemeinden?

besonders verwirrend wird es aber jetzt:

4) Die Menschen, die in und an den Schulen arbeiten stehen (dienstrechtlich/besoldungsrechtlich) in der Zuständigkeit der...

a) Landesregierung?

b) Bundesregierung?

c) Gemeinden?

c) sowohl der Landesregierung als auch der Bundesregierung?


Auflösung bis Frage 3:

1) richtige Antwort a. 2) richtige Antwort b. 3) richtige Antwort a/b/c/(d)/(e)/(f)/g (Klammerausdrücke bedeuten, dass es "darauf ankommt", es gibt also kein klares "Ja/Nein").


Lösung zur Frage 4 in "essayistischer Form" mit dem Versuch bestehende Skurrilitäten herauszuarbeiten:


Zur Erinnerung, es geht in der Ausgangsfrage um die Menschen, die sich tagtäglich um unsere Kinder kümmern.

Also...

Die Curricula, damit meine ich die Lehrpläne, nach dem Kinder- und Jugendliche in Österreich (egal wo) unterrichtet werden, die fallen in die Zuständigkeit des Unterrichtsministeriums. Die Kompetenzen hinsichtlich der Ausbildung der Lehrerinnen ist wiederum - grob nach AHS und Pflichtschule - geteilt zwischen Bund und Ländern. Mengengerüste zum Lehrpersonal erstellt der Bund, dienstrechtlich gehören die Lehrerinnen in Niederösterreich mehrheitlich der Frau Landeshauptfrau (das ist praktisch - so hat man die Möglichkeit Postenbesetzungen "intern" zu regeln), Das Geld für die Bezahlung aller Lehrerinnen kommt wiederum vom ... richtig: Bund :-) (auch das ist praktisch - zumindest für die Länder. Das neuerdings wieder ruchbar gewordene Prinzip vom "wer zahlt, schafft an" ist halt hier zu Gunsten der Landeshauptfrau außer Kraft gesetzt - die Tatsache, dass Länder kein eigenes Geld einheben und somit lediglich Steuergeld des Bundes verteilen wäre einen eigenen Beitrag wert - da liegt nämlich auch so manche Hündin begraben). Schule ist ein sozialer Ort und dort sind nicht nur Kinder und Jugendliche und Lehrerinnen, sondern auch viele andere, die an einem Gelingen der Übung mitarbeiten. Schulpsychologinnen zum Beispiel - Die gehören dem Bund, sitzen aber in der Bildungsdirektion des Landes, deren Präsidentin in Niederösterreich die ... na wer ist?... Richtig die Landeshauptfrau - vermutlich um den Einfluss der Politik an den Schulen zu minimieren (ein Schelm wer anderes denkt!). In Niederösterreich gibt es 32,5 Vollzeitstellen für Schulpsychologinnen für rund 196.000 Schülerinnen. Daraus ergibt sich ein Betreuungsverhältnis von 1 zu 6000. Öhm, das ist zu wenig, werden sich viele denken. Richtig das ist zu wenig, kümmert aber im Land niemanden, zuallerletzt die Bildungslandesrätin weil, wie gesagt da ist ja der Bund zuständig.

Ja, die Bildungslandesrätin, die hat es leicht in Niederösterreich! Überspitzt gesagt ist sie zuständig für ... Eröffnungen von neuen Schulgebäuden inklusive durchschneiden von Bändern anlässlich der Eröffnung inklusive Veröffentlichung der Hochglanzbilder der Eröffnung in diversen Druckwerken des Landes. Wofür ist sie aber nicht zuständig und gleich vorweg Schuld ist nicht die acting Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister sondern der gelebte Bildungsföderalismus in Österreich, will ich in der Folge erläutern.

So sind Bildungslandesrätinnen in Niederösterreich nicht zuständig für die Ausstattung der Schulgebäude, das obliegt den Gemeinden.

Internet an Schulen? Fehlanzeige, gehört den Gemeinden!

Leseförderung an Schulen? Nö - das hat der Bund zu regeln und die engagierten Pädagoginnen vor Ort, nicht die Landesrätin!

Aber Stützkräfte, Logopädinnen, Schulsozialarbeiterinnen, Administrative Hilfskräfte, die die Schulleiterinnen entlasten sollen? Nein, auch nicht, das schultern die Gemeinden finanziell, personell und administrativ. Informierte Leserinnen werden jetzt einwenden, dass das mit den Admin-Kräften gar nicht stimmt - zumindest hätte man in den oben zitierten Hochglanzmagazinen ja was anderes gelesen - und ja, das ist richtig... zum Teil jedenfalls ... es gibt tatsächlich eine Initiative der Bildungslandesrätin: 100 Admin Kräfte für Niederösterreichs Schulen - so die Kampagne (aufbrausender Jubel). Demgegenüber stehen rund 1200 Schulstandorte in Niederösterreich (...abklingender Jubel). Aber sei es drum - dienstrechtlich gehört diese Personengruppe eh den Gemeinden und bis zu einem gewissen Grad dem NÖ-Arbeitsmarktservice also wiederum nicht viel zu tun für Landesrätinnen, abseits vom Hochglanzfoto.

Die Schulwartin übrigens, gehört auch der Gemeinde.


Na gut, wenigstens für die Pädagoginnen wird sie zuständig sein, oder?

Jetzt bin ich fast ein bisschen enttäuscht, liebe Leserin, hab ich doch bereits oben festgehalten, dass die derBundesministerin bzw. der Landeshauptfrau gehören!

Außer, ja außer sie sind an einer Privatschule tätig, dann gehören sie ... niemandem. Dann dürfen die Mütter der Kinder, die die Privatschule besuchen die Pädagoginnen dort selbst bezahlen, meist in einer Vereinskonstruktion, außer, ja ein weiteres außer, die Privat-Schule bemüht sich um den Status einer "konfessionellen Privatschule", dann übernimmt die Landeshauptfrau die Bezahlung und die langgeübte Kompetenzschleife ist somit wieder eingezogen aka "weil wir es immer schon so gemacht haben"- ist ja auch alles besser an so einer konfessionellen Privatschule, oder? (Das Verhältnis zwischen Land und Kirche wird mir wohl einen eigenen Beitrag wert sein).

Wenn der Rechnungshof als oberstes Kontrollorgan im Staate die Bildungslandesrätin konkret in die Pflicht nimmt und sie fragt, ob sie für die (ihre eigene) Kampagne "Lesepatinnen" zuständig ist, dann ist sie aber zuständig, oder? Ich muss ein weiteres Mal enttäuschen ... selbst dann nicht.

Damit Leserinnen jetzt aber nicht den Eindruck gewinnen, ich sauge mir diese Liste umfassender Nichtzuständigkeit in böswilliger Absicht aus den Fingern, werde ich am Ende des Beitrages die original Anfragebeantwortungen der Frau Landesrätin verlinken, die sind ja kein Geheimnis! Dann kann sich eine jede selbst ein Bild machen von Zuständigkeiten und Nichtzuständigkeiten.

Aber ist dieses Kompetenz-Misch-Masch überhaupt ein Problem für Schülerinnen, Mütter, Pädagoginnen Bürgermeisterinnen, Landesrätinnen, Präsidentinnen der Bildungsdirektion und Ministerinnen?

Im Normbetrieb nicht - spätestens seit man bei der Vergabe der Leitungspositionen an Schulen dein Beirat des Landesschulrates mit Einrichtung der Bildungsdirektion abgeschafft hat, weiß man eh nicht mehr, wer, wo und wieso bei Postenbesetzungen zum Zug kommt - na ja, ex post schon, aber nicht mehr im Rahmen eines Hearings.

In Zeiten unvorhersehbarer Ereignisse (nach dem Epidemiegesetz = Corona) läuft das alles dann nicht ganz so "smooth". Da bekommen dann Bildungsdirektionen in ganz Österreich zu einem Zeitpunkt X eine Weisung des Bundesministeriums, wann weiß man nicht genau, weil da steht dann Aussage gegen Aussage, die Bildungsdirektion leitet diese Weisung dann - absurder Weise nahezu umkommentiert - freitags am späten Nachmittag an die Schulleiterinnen weiter, die dann in Kooperation mit den Bürgermeisterinnen eh ein Wochenende lang Zeit haben auszubaldowern, wie sie den Schulalltag ab Montag gestalten.

Oder eine langjährige Freundin, die ich zur Situation an Kindergärten und Schule befragen möchte, weil sie vom Fach ist, bittet mich dann plötzlich, mich mit meiner Frage an die Pressestelle des Amtes der niederösterreichischen Landesregierung zu wenden ("jössas", wieder ein Player im Zuständigkeitsbereich-Ringel-Reiha), weil "ich sie mit meinen Fragen in die Bredoulle bringen könnte".

Wenn es darum geht Schülerinnen mit digitalen Endgeräten auszurüsten, macht man dann schnell eine Aktion 10/100/1000 Endgeräte (Hochglanzfoto, ihr erinnert Euch?), die die Schülerinnen am Ende des Semesters wieder zurückgeben müssen (Ja! Tatsächlich!) und verweist in diesem Zusammenhang im Frühjahr 2020 auf das Warten auf die "Digitalisierungsstrategie des Bundes für September 2021" (kein Scherz!).

Wenn man thematisiert, dass es nur 14 Standorte (von 1200) mit ganztägiger Schulform mit verschränktem Unterricht gibt (eine Schulform die Expertinnen favorisieren) oder meint, dass ein Betreuungsverhältnis von 1:6000 bei Schulpsychologinnen nicht so ganz State of the Art wäre und das Mütter in Niederösterreich nahezu keine Betreuungsangebote für ihre Kinder vor dem 2,5 Lebensjahr vorfinden, wird man mit der These konfrontiert, dass "alle Kinder und Jugendliche in Niederösterreich in allen Bereichen genau die Betreuung bekommen, die sie benötigen...

Tu Felix Niederösterreich!


Disclaimer: Für alle allgemein personenbezogenen Bezeichnungen im Text wurde die weibliche Form gewählt, Männer sind natürlich mitgemeint.


Zur Vertiefung - Links zu den Anfragebeantwortung von Bildungslandesrätin Teschl-Hofmeister:

A) High- bzw. wohl eher Low-Lights:

Leseförderung:

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1322

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1139

Distance Learning - Geräteausstattung:

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1276

Covid-Sicherheit an Schulen

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1110

BAfEP-Absolvent_innen in NÖ

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-622


B) Vollständige Liste (nicht nur Bildungsthemen)

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-331

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-332

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-343

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-435

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-565

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-601

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-621

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-622

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-623

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-624

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-637

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-638

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-661

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-669

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-677

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-775

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-796

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-797

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-869

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-884

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1001

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1109

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1110

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1139

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1274

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1275

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1276

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1322

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1457

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1502

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1557

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1811

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1836

https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XIX/XIX-1861

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